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   BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03 (PKH)   

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https://dejure.org/2004,8913
BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03 (PKH) (https://dejure.org/2004,8913)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2004 - XI S 20/03 (PKH) (https://dejure.org/2004,8913)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - XI S 20/03 (PKH) (https://dejure.org/2004,8913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3 de; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 7g Abs. 4 Satz 2; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 142; ; FGO § 142 Abs. 2; ; FGO § 62a Abs. 1; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 4 S. 2 § 4 Abs. 3 § 16 Abs. 4
    Betriebsveräußerung - Auflösung Ansparrücklage

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung von PKH: Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung als laufender Gewinn oder als Veräußerungsgewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ansparabschreibung - Bildung einer Ansparabschreibung im Jahr vor der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Bildung einer Ansparabschreibung im Jahr vor der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Bildung im Jahr vor der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung

  • IWW (Kurzinformation)

    Bildung im Jahr vor der Betriebsaufgabe/-veräußerung

  • IWW (Kurzinformation)

    Ansparabschreibung - Bildung im Jahr vor Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.11.2004 - XI R 56/03

    Auflösung einer Ansparrücklage wegen Betriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03
    Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) hat gegen das am 29. August 2003 zugestellte Urteil des Finanzgerichts (FG) durch ihren Anwalt fristgerecht die vom FG zugelassene Revision eingelegt (XI R 56/03) und hierfür Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt.
  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

    Auszug aus BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03
    Denn dieser Zulassungsgrund enthält keine Aussage darüber, ob das Rechtsmittel erfolgreich sein wird, sondern nur darüber, dass ein Interesse der Allgemeinheit an der Klärung einer bestimmten Rechtsfrage besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1988 IV S 8/86, BFH/NV 1988, 730, und vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692).
  • BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von

    Auszug aus BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03
    Die Erfolgsaussichten sind in der Regel dann als hinreichend anzusehen, wenn die Gründe für und gegen einen Erfolg als gleichwertig zu bewerten sind; eine abschließende Prüfung darf bei der Abwägung nicht vorgenommen werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, m.w.N.; vom 6. Juni 1994 VII B 2/94, BFH/NV 1995, 281).
  • BFH, 23.08.1979 - IV R 95/75

    Landwirtschaft - Forstwirtschaft - Vorweggenommene Erbfolge - Übertragnug eines

    Auszug aus BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03
    Es kann sowohl darauf abgestellt werden, dass das am 30. September 2000 endende Rumpfwirtschaftjahr im Streitfall vollgültiges --und damit zweites-- Wirtschaftsjahr ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 1979 IV R 95/75, BFHE 128, 533, BStBl II 1980, 8) und die Rücklage in der Schlussbilanz des (Rumpf-)Wirtschaftsjahres daher aufgelöst werden muss; Grund der Auflösung wäre insoweit der Ablauf des (Rumpf-)Wirtschaftsjahres und nicht die --sich daran anschließende-- Veräußerung.
  • BFH, 06.06.1994 - VII B 2/94

    Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Steuerschulden und

    Auszug aus BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03
    Die Erfolgsaussichten sind in der Regel dann als hinreichend anzusehen, wenn die Gründe für und gegen einen Erfolg als gleichwertig zu bewerten sind; eine abschließende Prüfung darf bei der Abwägung nicht vorgenommen werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. September 1992 VII B 62/92, BFH/NV 1994, 149, m.w.N.; vom 6. Juni 1994 VII B 2/94, BFH/NV 1995, 281).
  • BFH, 28.01.1988 - IV S 8/86

    Voraussetzungen eines Erfolgs der Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 30.07.2004 - XI S 20/03
    Denn dieser Zulassungsgrund enthält keine Aussage darüber, ob das Rechtsmittel erfolgreich sein wird, sondern nur darüber, dass ein Interesse der Allgemeinheit an der Klärung einer bestimmten Rechtsfrage besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1988 IV S 8/86, BFH/NV 1988, 730, und vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692).
  • BFH, 24.09.2013 - III S 21/13

    Prüfung des Prozesskostenhilfeanspruchs - Hinreichende Aussicht auf Erfolg i. S.

    Die Erfolgsaussichten sind in der Regel dann als hinreichend anzusehen, wenn die Gründe für und gegen einen Erfolg als gleichwertig zu bewerten sind; eine abschließende Prüfung darf bei der Abwägung nicht vorgenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2004 XI S 20/03 (PKH), BFH/NV 2005, 216, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2012 - V S 1/12

    Zugangsvermutung bei Bekanntgabe von Verwaltungsakten; Verteilung der Beweislast,

    Die Rechtsverfolgung verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung die Gründe für und gegen einen Erfolg zumindest gleichwertig zu bewerten sind; eine abschließende Prüfung darf bei der Abwägung nicht vorgenommen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2008 XI S 12/08 (PKH), n.v., und vom 30. Juli 2004 XI S 20/03 (PKH), BFH/NV 2005, 216).
  • BFH, 26.03.2009 - V S 8/07

    Prozesskostenhilfe: Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Hinreichende Erfolgsaussicht ist gegeben, wenn der Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest vertretbar ist und bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- 30. Juli 2004 XI S 20/03 (PKH), BFH/NV 2005, 216; vom 17. Juli 1998 VIII B 114/97, BFH/NV 1999, 68).
  • BFH, 06.12.2011 - XI S 9/11

    PKH-Gewährung, wenn Haftung wegen Nichtbeachtung der Umkehr der

    Die Erfolgsaussichten sind in der Regel dann als hinreichend anzusehen, wenn die Gründe für und gegen einen Erfolg als gleichwertig zu bewerten sind; eine abschließende Prüfung darf bei der Abwägung nicht vorgenommen werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2008 XI S 12/08 (PKH), nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 30. Juli 2004 XI S 20/03 (PKH), BFH/NV 2005, 216).
  • BFH, 22.12.2008 - XI S 12/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Erfolgsaussichten sind in der Regel dann als hinreichend anzusehen, wenn die Gründe für und gegen einen Erfolg als gleichwertig zu bewerten sind; eine abschließende Prüfung darf bei der Abwägung nicht vorgenommen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. Juli 2004 XI S 20/03 (PKH), BFH/NV 2005, 216, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 30.08.2010 - 8 K 658/09

    Prozesskostenhilfe für Restitutionsklage; Unzulässigkeit bzw. Nichtaussetzung

    Das Bestehen hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 142 Abs. 1 FGO , § 114 Abs. 1 ZPO erfordert, dass der Erfolg ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2004 XI S 20/03 (PKH), BFH/NV 2005, 216 ).
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